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Was bedeutet Gewerk?

Als Gewerk bezeichnet man handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen.

Ein Gewerk umfasst im Bauwesen allgemein die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuordenbaren Arbeiten. Im Baubereich erfolgt die Abbildung der berufsprägenden Tätigkeiten der Gewerke in der Regel durch handwerkliche (HWK) und industriell (IHK) geprägte Berufsbilder. Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält ebenfalls eine Unterteilung der Gewerke samt einer Beschreibung der jeweiligen allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Gewerkeeinteilung der VOB/C geht meist mehr in die Tiefe als die typischen Vergabeeinheiten bei der gewerksweisen Vergabe. Die öffentlichen Auftraggeber sind grundsätzlich zur gewerksweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können hingegen auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder eine zusammenfassende Ausschreibung der Gewerke vornehmen.

Als klassische Gewerke gelten:

  • Steinmetzarbeiten

  • Zimmerer- und Holzbauarbeiten

  • Dachdeckerarbeiten

  • Klempnerarbeiten

  • Metallbau- oder Schmiedearbeiten

  • Trockenbauarbeiten

  • Tischlerarbeiten

  • Stuckateur- oder Gipserarbeiten

  • Fliesenleger

  • Elektroinstallationsarbeiten

  • Sanitärinstallationen

In jüngerer Vergangenheit sind die sogenannten Isolierarbeiten, welche durch die notwendige Wärmedämmung erforderlich sind, hinzugekommen. Die klassischen Gewerke werden beispielsweise bei den Baumeisterarbeiten in der VOB/C weiterhin unterteilt in:

  • Erdarbeiten

  • Mauerarbeiten

  • Beton- und Stahlbetonarbeiten

Beim Hochbau gibt es eine weitere Aufteilung der Gewerke in die beiden Gruppen Rohbau und Ausbau.