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Was ist ein Generalunternehmer?

In der Regel werden vom Generalunternehmer (GU) sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes erbracht. Meistens wird das Bauwerk schlüsselfertig erstellt (Schlüsselfertigbau). Man bezeichnet dieses Form des Bauvertrages als ein Typ des Werkvertrages als Generalunternehmervertrag.

Der Generalunternehmer hat im Gegensatz zum Alleinunternehmer mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung trägt.

Zumindest einen Teil der Bauleistungen muss der Generalunternehmer im engeren Sinne im eigenen Unternehmen erbringen, die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben. Planungsleistungen gehören hingegen nicht zum Umfang der GU-Leistung.

Beim Generalunternehmervertrag werden Bauleistungen häufig funktional ausgeschrieben. Die Vergütung wird beim Generalunternehmervertrag regelmäßig pauschaliert.